Klinisch-psychologische Behandlung – psychologische Therapie

Mit den erlebten Ressourcen aus der Vergangenheit gestalten wir heute unsere eigene Zukunft!

Anja Jaritz

Wenn Sie möchten, nutzen Sie das Angebot zur klinisch-psychologischen Behandlung – psychologischen Therapie – am CAPLESS Institute in Völkermarkt.

Mag. Anja Jaritz ist seit 2006 Psychologin und seit 2023 Klinische Psychologin. Sie arbeitet seit 2010 in eigener Praxis mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ihre Profession ist

  • handlungsorientiert
  • lösungsfokussiert
  • zielgerichtet

und sie begleitet Sie mit Methoden aus

  • der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie nach Steve de Shazer & Insoo Kim Berg
  • der NLPe (neurolinguistischen Prozessentwicklung) nach Bernd Isert, Anhard von Lachner, Frank Pucelik, Thies Stahl & Anita Heyer
  • den systemischen Strukturaufstellungs-Miniaturen nach Matthias Varga von Kibéd und Insa Sparrer
© Capless

Aufbau einer klinisch-psychologischen Behandlung – psychologischen Therapie:

  • Erstgespräch nach der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie

Danach wird ein Behandlungsplan erstellt und die Interventionsmethoden individuell kombiniert:

  • Motivationale Gesprächsführung
  • Ressourcenaktivierung
  • Techniken aus der KVT – Kognitive Verhaltenstherapie
  • Techniken aus der hypnosystemischen Therapie
  • Aufstellungsarbeit mit systemischen Strukturaufstellungs-Miniaturen

Termine für eine klinisch-psychologische Behandlung – psychologische Therapie – werden je nach Verfügbarkeit individuell vereinbart.

Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung – psychologische Therapie – mit Mag. Anja Jaritz à 50 min.: 90,00.-€.

Klinisch-psychologische Behandlung als Wahlleistung der Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVA-EB)

Ihr Weg zum Kostenzuschuss über Sozialversicherungsträger

  1. Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.
  2. Vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung erfolgt sein. Bitte lassen Sie die ärztliche Bestätigung rechtzeitig von Ihrer/m behandelnde/n Ärztin/Arzt unterschreiben.
  3. Sie reichen die von uns ausgestellte und von Ihnen vorab beglichene Honorarnote, die ärztliche Bestätigung und das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular für den Kostenzuschuss bei Ihrer jeweiligen Sozialversicherung ein.