Klinisch-psychologische Behandlung – psychologische Therapie
Mit den erlebten Ressourcen aus der Vergangenheit gestalten wir heute unsere eigene Zukunft!
Anja Jaritz
Mag. Anja Jaritz ist seit 2006 Psychologin, seit 2023 Klinische Psychologin und seit 2025 Gesundheitspsychologin. Sie arbeitet seit 2010 in eigener Praxis mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Mag. Anja Jaritz ist spezialisiert auf:
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Lernschwierigkeiten wie Legasthenie & Dyskalkulie
- weitere Neurodivergenzen

Mag. Anja Jaritz begleitet Sie
- handlungsorientiert
- lösungsfokussiert
- zielgerichtet
und mit Methoden aus
- der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie nach Steve de Shazer & Insoo Kim Berg
- der NLPe (neurolinguistischen Prozessentwicklung) nach Bernd Isert, Anhard von Lachner, Frank Pucelik, Thies Stahl & Anita Heyer
- den systemischen Strukturaufstellungs-Miniaturen nach Matthias Varga von Kibéd und Insa Sparrer
Sie können hier gleich Ihren persönlichen Termin buchen:
Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung – psychologische Therapie – mit Mag. Anja Jaritz à 50 min.: 110,00.-€. Dafür können Sie bei Ihrer jeweiligen Gesundheitskasse einen Kostenzuschuss beantragen.

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung der Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVA-EB)
Ihr Weg zum kassenfinanzierten Behandlungsplatz am CAPLESS Institute
Alle Menschen, die bei der ÖGK, bei der SVS oder bei der BVA-EB versichert sind, haben die Möglichkeit, sich für vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Plattform PSYHELP. Nach dem Clearing durch PSYHELP erfolgt die klinisch-psychologische Behandlung bei Fr. Mag. Anja Jaritz für Sie dann kostenlos, da Ihre Gesundheitskasse die Kosten komplett übernimmt.
- Für die Anmeldung für einen kassenfinanzierten Behandlungsplatz rufen Sie die Website von PSYHELP auf.
- Folgen Sie dann den Schritten zur Anmeldung für einen Kassenplatz.
Kostenlose Serviceline für Klient:innen: 0800 10 02 03

Klinisch-psychologische Behandlung als Wahlleistung der Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVA-EB)
Ihr Weg zum Kostenzuschuss über Sozialversicherungsträger
- Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.
- Vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung erfolgt sein. Bitte lassen Sie die ärztliche Bestätigung rechtzeitig von Ihrer/m behandelnde/n Ärztin/Arzt unterschreiben.
- Sie reichen die von uns ausgestellte und von Ihnen vorab beglichene Honorarnote sowie die ärztliche Bestätigung bei Ihrer jeweiligen Sozialversicherung ein.

